Leistungen

Durch unsere ambulante Krankenpflege können Einweisungen ins Krankenhaus verhindert bzw. Krankenhausaufenthalte verkürzt werden. Jeder Patient kann sich länger in seiner gewohnten häuslichen Umgebung aufhalten. Eine Unterbringung in Senioren- und Pflegeheimen kann dadurch vermieden werden.

Darüber hinaus bieten wir den Angehörigen umfassende Beratung, Anleitung, Sicherheit und Entlastung bei der Pflege.

Häusliche Kranken- und Altenpflege bedeutet heute weit mehr, als nur kurze Besuche zur Körperpflege oder zum Verbandswechsel. Umfassende Versorgung daheim bedeutet, dass ein moderner, gut organisierter Pflegedienst in der Lage sein muss, sämtliche Hilfen anzubieten, die ein Pflegebedürftiger für seine täglichen Bedürfnisse braucht. Das bedeutet Hilfe bei der täglichen Hygiene, sowie bei Verrichtungen ärztlicher Verordnungen (Behandlungspflege).

Grundpflege

  • Waschen, Duschen oder Baden
  • Betten machen
  • Haar- und Mundpflege
  • Aus- und Anziehen
  • Mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten
  • Lagern und Mobilisieren
  • Anlegen von Korsett und Prothese
  • Vorbeugen von Druckgeschwüren
  • Verhindern von Gelenkversteifungen
  • Vermeiden von Bettlungenentzündung

Behandlungspflege

Behandlungspflegen werden vom Hausarzt oder Facharzt auf einem rezeptähnlichen Formular verordnet!

  • Injektionen, (sc. und im.)
  • Insulingabe
  • Verbandswechsel
  • Blasenkatheter
  • Einlauf, Klistier
  • Einreibungen oder Wickel
  • Stomabehandlung
  • Kompressionsverbände
  • Medikamentengabe
  • Kälteträger auflegen
  • Richten von Injektionen
  • Dermatologische Bäder
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Dekubitusbehandlung
  • Absaugen
  • Blasenspülung
  • Trachealkanüle
  • Zentraler Venenkatheter (Versorgung)
  • Bronchialtoilette
  • Infusionen
  • Magensonde
  • Kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen

Ambulante Palliativpflege

Schwerkranke und sterbende Menschen haben den Wunsch, in der Geborgenheit der eigenen Wohnung – umsorgt von Angehörigen und Freunden und ohne Schmerzen – bis zuletzt leben zu können. Angehörige möchten dem schwerkranken Menschen das Leben in familiärer Geborgenheit persönlich und intensiv gestalten und seine Wünsche erfüllen.

Darum bieten wir Palliativpflege als ganzheitliches Betreuungskonzept an: Eine lindernde Pflege der Beschwerden hinsichtlich ihrer körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Dimension. Wir verbessern die Lebensqualität und erhalten diese so lange wie möglich. Wir schaffen Sicherheit und Geborgenheit.

Unser Angebot für Sie:

  • Durchführung einer vorbeugenden Schmerztherapie in Abstimmung mit dem Hausarzt oder einem Schmerztherapeuten
  • Grund- und Behandlungspflege
  • Umfassende Symptomkontrolle
  • 24-Stunden Rufbereitschaft
  • Psychosoziale Begleitung
  • Umfassende Einbindung unterstützender Dienste (Hospizverein, Seelsorge etc.)
  • Beratung zur Patientenverfügung,
  • Verhandlungen mit den Kostenträgern
  • Letzter Dienst am Verstorbenen, Verabschiedung

Unser Team arbeitet eng zusammen mit:

  • Fachärzten für Palliativmedizin
  • Hausärzten
  • Therapeuten
  • Hospizverein
  • Seelsorgern
  • und anderen Kooperationspartnern

Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI/Qualitätssicherungsbesuch

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Pflicht zum Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

  • bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
  • bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen.

Verhinderungspflege

Unsere Verhinderungspflege bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige in deren Abwesenheit. Unser qualifiziertes Team gewährleistet dabei eine nahtlose Fortführung der Pflege und sorgt für das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen. Die Verhinderungspflege ermöglicht Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit, ohne dass dabei die Qualität der Pflege vernachlässigt wird.

Leistungsumfang:

  • Kurzfristige Übernahme der Pflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson
  • Kontinuität der Pflege gewährleisten, wenn die primäre Betreuungsperson ausfällt
  • Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung im häuslichen Umfeld
  • Sicherstellung der Betreuung bei vorübergehender Abwesenheit der Hauptpflegeperson
  • Übernahme von pflegerischen Aufgaben, Alltagsaktivitäten und medizinischer Versorgung
  • Flexibilität in der Planung, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden
  • Entlastung der Hauptpflegeperson durch qualifizierte Ersatzbetreuung
  • Förderung der Lebensqualität und Wohlbefinden des Pflegebedürftigen
  • Koordination mit anderen Pflegediensten und Gesundheitsdienstleistern
  • Sicherstellung einer reibungslosen Pflegefortführung in Abwesenheit der Hauptpflegeperson

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir leisten Hilfe bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten wie z.B.:

  • Reinigen der Wohnung,
  • Einkaufen
  • Heizen
  • Essen zubereiten
  • Wäsche versorgen.

Außerdem kann die Versorgung mit Arzneimitteln, Behördengänge von uns organisiert bzw. mit übernommen werden.

Eine Kinderbetreuung bei Erkrankung des Kindes bzw. bei Erkrankung der Mutter oder des Vaters kann zusätzlich verabredet werden. Ihre Einkäufe werden nach Wunsch von uns erledigt werden. Sie können sich aber auch gerne fahren oder begleiten lassen.

Um den Haushalt einschließlich Hof und Garten kümmern sich unsere Hauswirtschafterinnen oder unser Hausmeister.

Darüber hinaus, können Sie unser vielfältiges Angebot im Rahmen des Komplettservice in Anspruch nehmen.

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